1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie im Einzelfall schriftlich bestätigt werden. Etwaige Abweichungen gelten nicht für spätere Geschäfte.
Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung und nur nach den nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen verbindlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Nicht bestätigte mündliche Abmachungen gelten als nicht getroffen. Anders lautende Bedingungen der Abnehmer haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Selbst wenn in der Bestellung bzw. in den Einkaufsbedingungen des Käufers anderslautende Bedingungen genannt werden, verpflichten sie uns nicht ohne unsere schriftliche Anerkennung.
Stillschweigen bzw. die Abnahme unserer Lieferung gilt als Genehmigung.
2. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei auf LKW verladen ab Werk zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind aufgrund der zurzeit geltenden Löhne und Gestehungskosten errechnet. Lohn- und Frachterhöhungen berechtigen zur anteiligen Mehrforderung. Anfallende Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Ware wird zu dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, an dem die Versandbereitschaft von Mendiger Basalt angezeigt wird.
Maßberechnung
Sämtliche Steine werden nach ihrer größten Abmessung einschließlich Ausladungen, angearbeiteten Köpfen und Verkröpfungen abgewickelt gemessen. Steine unter 0,030 cbm werden stets voll mit 0,030 cbm, Platten unter 0,1 qm Inhalt mit 0,1 qm und Plattenstreifen oder Fensterbänke unter 20 cm Breite mit 20 cm Breite in Rechnung gestellt.
Nebenarbeiten, besonders Klammern, Anker- und Dübellöcher sowie Ausklinkungen für Metallkonstruktionen müssen vom Kunden gesondert vergütet werden.
Nicht enthalten in diesen Preisen ist ein eventuell notwendiges Aufmaß auf der Baustelle, das Erstellen von Skizzen, Zeichnungen, maßstäblichen Schablonen etc. Diese Unterlagen müssten uns bei der Bestellung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Preise sind ermittelt unter Zugrundelegung der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Gestehungskosten. Tritt eine Erhöhung dieser Kosten in der Zeit ein, die zwischen der Abgabe des Angebot und der Ausführung des Auftrages liegt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Verkaufspreises vorzunehmen. Der Einzelnachweis einer Erhöhung der Gestehungskosten ist nicht erforderlich. Abgaben, welche durch Bundes- oder Landesgesetze usw. während der Ausführung des Auftrages in Kraft treten und die Ware in irgendeiner Form mittel- oder unmittelbar verteuern, gehen jedoch in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Sämtliche Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
3. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt erst am Tage nach dem Empfang der vollständigen, nötigenfalls vom Besteller durch Rückfrage richtiggestellten Unterlagen. Verzögerte Beantwortung von Rückfragen verlängert die Lieferzeit entsprechend.
Die Übernahme der Aufträge erfolgt – auch bei Vorauszahlung – unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Wird von seiten des Abnehmers der Versand für bestimmte Tage oder Stunden vorgeschrieben, so kommen wir dieser Aufforderung nach Möglichkeit nach, ohne jedoch eine Haftung hierfür zu übernehmen. Infolgedessen sind Ansprüche auf Schadenersatz und Verzugszinsen sowie Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Unvorhergesehene Hindernisse, besonders Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Wagen- oder Schiffsmangel berechtigen zur Hinausschiebung oder Aufhebung übernommener Lieferungsverpflichtungen.
Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Käufers ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
4. Transport
Die Sendungen rollen auf Gefahr des Empfängers und rollen unfrankiert. Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Kunde, ohne Rücksicht auf die Beförderungsart. Bei evtl. vereinbarter Frankolieferung sind die Frachtbeträge vom Empfänger vorzulegen. Diese werden am Rechnungsbetrag gekürzt und gelten als Barvorlagen. Angebote frei Baustelle verstehen sich stets frei LKW Baustelle, ohne Abladen, soweit die Wege für beladene Fahrzeuge gut befahrbar sind. Muss vor der Verwendungsstelle abgeladen werden, so ist der Weitertransport Sache des Abnehmers. Erfolgt die Abladung auf öffentlichen Wegen, so ist die evtl. notwendige Sicherung und Beleuchtung Sache des Abnehmers. Das Abladepersonal ist bauseits zu stellen, unverzügliches Abladen zu gewährleisten. Wartezeiten sind gesondert vom Kunden zu bezahlen.